Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche physiotherapeutischen Behandlungen und sonstigen Leistungen, die in der Praxis „Physiotherapie Homunkulus“, Inh. Clemens Hanske, Bärensteiner Str. 30, 01277 Dresden (nachfolgend „Praxis“) gegenüber Patientinnen und Patienten sowie sonstigen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Patient“ oder „Kunde“) erbracht werden.
(2) Die Leistungen der Praxis werden gegenüber gesetzlich krankenversicherten, privat krankenversicherten, beihilfeberechtigten Patienten sowie Selbstzahlern erbracht. Soweit nachfolgend von „Patient“ die Rede ist, sind hiervon alle vorgenannten Personen umfasst.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird von der Praxis ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Vertragsgegenstand, Rechtsgrundlagen
(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten werden Leistungen auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß den Bestimmungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere der Heilmittel‑Richtlinie sowie der einschlägigen Rahmenverträge nach § 125 SGB V, in der jeweils gültigen Fassung erbracht.
(3) Im Übrigen richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB), den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) sowie den allgemeinen schuldrechtlichen Regelungen.
(4) Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung, jedoch keinen bestimmten therapeutischen Erfolg.
§ 3 Zustandekommen des Behandlungsvertrages
(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Behandlungstermin vereinbart und die angebotene Behandlung annimmt, spätestens mit Inanspruchnahme der ersten Behandlungseinheit.
(2) Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ist zusätzlich eine gültige Heilmittelverordnung eines zur Verordnung berechtigten Arztes oder Zahnarztes erforderlich. Ist die Verordnung ungültig oder unvollständig, kann die Praxis die Behandlung bis zur Korrektur oder Neuausstellung der Verordnung aussetzen.
(3) Bei privatversicherten Patienten und Selbstzahlern kann die Praxis den Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung verlangen.
§ 4 Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
(1) Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten rechnet die Praxis die verordneten und erbrachten physiotherapeutischen Leistungen direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach den jeweils gültigen vertraglichen Vergütungsregelungen ab.
(2) Der Patient ist verpflichtet, eine gültige Krankenversichertenkarte vorzulegen und etwaige Änderungen seiner Versicherungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
(3) Soweit gesetzlich vorgesehen, hat der Patient eine Zuzahlung (Eigenanteil) zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des SGB V und den einschlägigen Verträgen. Der Eigenanteil ist grundsätzlich zu Beginn der Behandlungsserie, spätestens jedoch bei der vorletzten Behandlung in bar oder unbar zu entrichten.
(4) Ist der Patient von der Zuzahlungspflicht befreit, hat er der Praxis vor Beginn der Behandlung einen gültigen Befreiungsnachweis vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist die Praxis berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung zu verlangen.
§ 5 Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler
(1) Bei privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten Patienten sowie Selbstzahlern wird das Honorar grundsätzlich nach einer gesonderten Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient berechnet. Ohne abweichende Vereinbarung gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Praxis.
(2) Die Praxis stellt dem Patienten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Der Vergütungsanspruch der Praxis besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die private Krankenversicherung, Beihilfe oder sonstige Kostenträger die Kosten erstatten.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das angegebene Konto zu bezahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Preise, Gutscheine und Zusatzleistungen
(1) Die aktuellen Preise für privat abzurechnende Leistungen, Selbstzahlerleistungen und sonstige Zusatzangebote (z.B. Präventionskurse, Wellness‑Anwendungen, Trainingsangebote) ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisübersicht der Praxis.
(2) Gutscheine können nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Erstattung besteht.
(3) Leistungen, die nicht von einer Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger übernommen werden, sind reine Privatleistungen und vom Patienten selbst zu zahlen.
§ 7 Termine, Verspätung, Ausfallhonorar
(1) Behandlungstermine werden verbindlich vereinbart. Der Patient ist verpflichtet, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, spätestens 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
(2) Erfolgt eine Absage nicht rechtzeitig oder bleibt der Patient dem Termin ohne Absage fern, ist die Praxis berechtigt, ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Dieses Ausfallhonorar orientiert sich am jeweils gültigen Vergütungssatz für die geplante Behandlung. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei verspätetem Erscheinen des Patienten reduziert sich die Behandlungszeit um die Dauer der Verspätung, sofern der Terminplan der Praxis eine Verlängerung nicht zulässt. Ist die Behandlungsdauer aufgrund der Verspätung unterhalb der Mindestbehandlungszeit der in der Heilmittelrichtlinie nicht mehr einzuhalten, gilt der Termin als nicht erschienen. Der Vergütungsanspruch bleibt im Übrigen unberührt.
(4) Die Praxis behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit der Therapeuten, höhere Gewalt) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall entstehen dem Patienten keine Ansprüche auf Schadensersatz; bereits erbrachte Vorauszahlungen werden gutgeschrieben oder erstattet. Der Termin wird üblicherweise neu vereinbart.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Patienten
(1) Der Patient ist verpflichtet, die Therapeuten vollständig und wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand, bestehende Erkrankungen, Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden sowie eingenommene Medikamente zu informieren.
(2) Der Patient hat Änderungen seines Gesundheitszustands, die für die Behandlung relevant sein können, unverzüglich, spätestens vor der nächsten Therapieeinheit mitzuteilen.
(3) Der Patient ist verpflichtet, den Anweisungen des Therapeuten zur Durchführung der Therapie sowie etwaigen Übungen zur Eigenbehandlung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu folgen.
§ 9 Haftung
(1) Die Praxis haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Praxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Praxis nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(4) Für persönliche Gegenstände des Patienten, die dieser in die Praxis mitbringt, übernimmt die Praxis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung.
§ 10 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten des Patienten (insbesondere Gesundheitsdaten) ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der berufsrechtlichen Vorgaben.
(2) Die Praxis unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Patient ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung der Praxis zu entnehmen, die in den Praxisräumen ausliegt und auf der Internetseite www.physiotherapie-homunkulus.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 11 Hausordnung
(1) Der Patient verpflichtet sich, die in den Praxisräumen geltende Hausordnung zu beachten.
(2) Den Anweisungen des Praxispersonals ist Folge zu leisten, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Praxisbetriebs und der Sicherheit dient.
(3) In den Praxisräumen gilt ein Rauch‑ und Dampferbot. Der Umgang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln ist untersagt.
§ 12 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Sofern der Behandlungsvertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. per E-Mail, Online‑Terminbuchung, Telefon) mit einem Verbraucher zustande kommt, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB bestehen.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Praxis die Behandlung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Behandlung begonnen hat, nachdem der Patient hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(3) Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Patienten in Textform zur Verfügung gestellt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht vorliegen.
§ 13 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Praxis. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Kurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Präventionskurse nach § 20 ff. SGB V
1. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Präventionskurse nach § 20 ff. SGB V, die von [Name des Anbieters] (nachfolgend „Anbieter“ bzw. „Praxis“) angeboten und durchgeführt werden.
-
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
-
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an Präventionskursen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung gemäß § 20 ff. SGB V.
-
Inhalt, Umfang und Dauer des jeweiligen Kurses ergeben sich aus der Kursbeschreibung auf der Website, im Kursprogramm oder in sonstigen Informationsunterlagen des Anbieters.
-
Die Kurse dienen der Gesundheitsförderung und Prävention und ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.
3. Teilnahmevoraussetzungen
-
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers; Voraussetzung ist eine ausreichende körperliche und psychische Belastbarkeit.
-
Teilnehmer sind verpflichtet, den Anbieter vor Kursbeginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen zu informieren. Im Zweifel ist vor Kursbeginn ärztlicher Rat einzuholen.
-
Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen, wenn gesundheitliche Gründe oder Sicherheitsgründe dies erforderlich machen.
4. Anmeldung und Vertragsschluss
-
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich, online oder in Textform (z.B. E‑Mail) und ist verbindlich.
-
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Anbieter zustande.
-
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
-
Bei Quereinstieg in einen laufenden Kurs mit verbindlicher Anmeldung ist eine nachträgliche Stornierung nicht mehr möglich; bei Stornierung wird in diesem Fall die volle Kursgebühr fällig.
5. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
-
Die jeweils gültigen Kursgebühren sind der Kursbeschreibung zu entnehmen.
-
Am ersten Kurstag erhalten die Kursteilnehmenden eine Rechnung, welche per Überweisung, bar oder per Kartenzahlung zu begleichen ist.
-
Ausnahme: AOK‑Gutscheine. Diese müssen spätestens zum ersten Kurstag in der Praxis vorliegen; es gelten die jeweiligen Bedingungen der AOK.
-
Die Kursgebühr ist, sofern nicht anders angegeben, vor dem zweiten Kurstermin vollständig zu entrichten.
-
Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Teilnahme auszuschließen.
6. Erstattung durch die Krankenkasse
-
Die meisten Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und können von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden; Ausnahmen (z.B. Aerial Yoga) sind entsprechend gekennzeichnet.
-
Die Erstattung erfolgt ausschließlich zwischen Teilnehmer und dessen Krankenkasse; der Anbieter gibt keine Garantie für eine (teilweise) Kostenübernahme.
-
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Kursbeginn die Voraussetzungen und Höhe der möglichen Erstattung mit seiner Krankenkasse zu klären.
-
Voraussetzung für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung kann eine Mindestanwesenheit (z.B. 80% der Kurstermine) sein; die genaue Regelung wird in der Kursbeschreibung oder zu Kursbeginn bekanntgegeben.
7. Stornierung, Rücktritt und Kursdurchführung
7.1 Stornierung/Rücktritt durch den Teilnehmer
-
Kann die angemeldete Person nicht am gebuchten Kurs teilnehmen, so besteht die Möglichkeit, die Anmeldung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei zu stornieren.
-
Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E‑Mail, Brief).
-
Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr zu 100% fällig.
-
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, erhebt die Praxis keine Stornierungskosten; die Ersatzperson übernimmt die Rechte und Pflichten aus der Kursanmeldung.
-
Bei Quereinstieg in einen Kurs mit verbindlicher Anmeldung ist eine nachträgliche Stornierung ausgeschlossen; die volle Kursgebühr bleibt geschuldet.
7.2 Absage und Mindestteilnehmerzahl
-
Die Praxis behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird oder andere wichtige Gründe (z.B. Krankheit des Kursleitenden, höhere Gewalt) vorliegen.
-
Im Falle der vollständigen Kursabsage werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. für Reise‑ oder Verdienstausfallkosten), sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.
7.3 Ausfall von Kursterminen
-
Ausgefallene Termine, beispielsweise wegen Krankheit des Kursleitenden oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Unfälle, höhere Gewalt), werden an einem zu vereinbarenden Termin nachgeholt; in der Regel wird ein Termin an das Kursende angehängt.
-
Kann kein Alternativtermin angeboten werden, besteht ein Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Betrages für die ausgefallenen Stunden.
-
Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Termine durch den Teilnehmer selbst besteht nicht; Kulanzregelungen liegen im Ermessen des Anbieters.
8. Nachweis über Kursteilnahme
-
Die Teilnahmebestätigung (z.B. zur Vorlage bei der Krankenkasse) erhalten die Teilnehmer am Ende des Kurses, sofern die erforderliche Mindestanwesenheit erreicht wurde.
-
Ohne Erreichen der erforderlichen Anwesenheit besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung.
-
Die Kurse sind – soweit ausgewiesen – von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert; nach Rücksprache mit der Krankenkasse können die Kurskosten ganz oder teilweise erstattet bzw. bezuschusst werden. Die Teilnehmer sind gehalten, die konkreten Bedingungen bei ihrer Versicherung zu erfragen.
9. Haftung
-
Die Haftung des Anbieters für Schäden des Teilnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
-
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
-
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Kurs gegebenen Sicherheitshinweise zu beachten und sich eigenverantwortlich zu verhalten.
10. Datenschutz
-
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
-
Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
-
Ohne ausdrückliche Einwilligung werden personenbezogene Daten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
11. Urheberrechte
-
Kursunterlagen, Skripte, Präsentationen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
-
Die Nutzung der Unterlagen ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers im Rahmen des Kurses gestattet.
12. Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Inkrafttreten
Diese AGB treten am 03.03.2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis „Physiotherapie Homunkulus“.
